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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma CEDEC GmbH
(Stand 2/2007)
§1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für den Kauf von EDV-Anlagen und
Geräten, für die Hard- und Software, für die Wartung während der
Gewährleistungsfrist und für andere vereinbarte Leistungen.
§2. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos
ausführen . Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf
Bezug genommen wurde.
§3. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir
uns 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung sind nur gültig, wenn sie durch
uns schriftlich bestätigt werden.
§4. Einarbeitung, Dokumentation und Nutzungsrecht
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht
an dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie den zur
Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich
mit Ausnahme der Betriebssoftware um ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu
veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen
Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in
deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht
zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluß
ausdrücklich darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung
und Installation in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten.
Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns
nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen
Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme und die Beratung
hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie
Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützungen des
Kunden sind nicht Vertragsgegenstand. Sie können Gegenstand eines
gesonderten Vertrages sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde
das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die
beabsichtigten Anwendungen.
§5. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und
Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluß gültigen
Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in
besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten,
Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind
abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich
schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische
Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
§6. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich
gekennzeichnet sind. Geraten wir in Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten
haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das Recht des Kunden, im
Falle von uns zu vertretenden Leistungsverzuges oder aber von uns zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistung, Schadenersatz zu verlangen, wird
auf die Fälle leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten
sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch
einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung
außerdem der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir
sind berechtigt, eine Ausweichanlage bzw. Ausweichsoftware bis zur
Behebung der Verzögerung zum vereinbarten Zeitpunkt kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Gegenüber Kaufleuten wird, wenn eine Ausweichanlage
nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt wird, pauschalierter
Schadenersatz für jeden Kalendertag des Verzuges in Höhe 1/1500 des
Nettokaufpreises gezahlt. Diese Verpflichtung endet mit Ablauf des Tages, an
dem entweder die Ausweichanlage oder aber die zu liefernde Anlage
übergeben wird. Uns bleibt das recht vorbehalten, dem Kunden
nachzuweisen, daß als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist. Setzt uns der Kunde, nachdem
wir bereits in Verzug geraten sind und wenn eine Ausweichanlage nicht
gewünscht wird, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so
ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist zum Vertragsrücktritt
berechtigt. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
§7. Preis und Zahlung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto
zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets in bar zu zahlen, wenn nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Wir behalten uns vor,
bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten unsere
Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen zu
erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises,
steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.
§8. Versand und Gefahrenübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe
der Ware auf den Verbraucher über.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
2. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden
entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-
und Wasserschäden zu bewirken, wenn dieser es verlangt. Angelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte aus Abschnitt 9,
entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.
§9. Gewährleistung
Zeigt sich innerhalb von 24 Monaten seit Ablieferung am Liefergegenstand ein
Mängel oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zunächst
nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf unsere
Kosten berechtigt und verpflichtet. Bei Fehlschlägen von Nachbesserungen
oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen. Der Kunde hat den festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Die schriftliche Mitteilung muß das defekte teil und eine genaue
Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer enthalten. Bei
Verstoß gegen vorbezeichnete Verpflichtungen entfällt unsere
Gewährleistungspflicht. Der Kunde soll mit der Fehlermeldung eine Kopie des
Lieferscheines übersenden. Zur Vornahme der nach unserem Ermessen
notwendig erscheinenden Reparaturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat
der Kunde uns nach Rücksprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Unsere
Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden an Verschleißteilen,
wie z. B. Druckköpfen, Farbbändern, Tintenpatronen, Tonerrmaterialien,
Selentrommeln etc... Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter
unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommener
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch unsachgemäße Benutzung,
Lagerung und Öffnen der Geräte wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den
gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt
der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der
Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für wesentliche
Fremderzeugnisse treten wir unsere Haftungsansprüche gegen den
Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Dieser ist verpflichtet,
zunächst den von uns zu benennenden Lieferanten des mangelhaften
Fremderzeugnisses haftbar zu machen. Unsere eigene Haftung greift erst
nach Erfolglosigkeit zumutbarer gerichtlicher Inanspruchnahme des von uns
zu benennenden Lieferanten des Fremderzeugnisses ein.
§10. Haftung
Weitere als in Abschnitt 9 bezeichnete Ansprüche des Kunden, insbesondere
ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht
fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei Fortbestand
unserer Haftung für leichte Fahrlässigkeit und bei Haftung in den Fällen
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache
Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unser
Haftungsausschluß gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
geltend macht. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei
denn, daß wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, daß diese Daten aus
maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
§11. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten
Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat, das gilt
auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete
Warenlieferungen bezahlt ist. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im
gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und
Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer
anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte
Ware, so tritt er bereits jetzt die zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen
aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf
unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern
bekanntzugeben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen
Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
Überschreiten die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch
offenen Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir nach unserer Wahl auf
Verlangen entsprechende Sicherheiten frei. Der Kunde unterwirft sich der
sofortigen Zwangsvollstreckung der ausgelieferten Geräte, solange diese nicht
vollständig bezahlt wurden.
§12. Abtretungsvermerk
Die unseren Rechnungen zugrundeliegenden Forderungen sind nach
Aufforderung an den entsprechenden Distributor oder Kreditversicherer zu
zahlen.
§13. Inkassoklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische
Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der
Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der
Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden
Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden
Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
§14. Verbraucherschutz für Privatpersonen / WIDERRUF UND RÜCKGABE BEI FERNABSATZVERTRAG 1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikationen sowie Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert von bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs zu tragen.
§15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dresden.
§16. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des
einheitlichen EU oder UN-Kaufrechtes" wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der PC-DISCOUNT
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01156 Dresden
Germany
Telefon: 0351-4537008 0700-23332000
Fax: 0351-4537062
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